Keine Einsicht, kein Anstand

Ein Hinweis eines Gerichts sagt manchmal mehr aus als seitenlange Urteile. In einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Köln ging es um etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: das Recht einer Versicherten auf Akteneinsicht.

Recht auf Akteneinsicht ist keine Gnade

Die bei der Siemens-Betriebskrankenkasse – SBK – Versicherte wollte schlicht wissen, was über sie in den Akten ihrer Krankenkasse steht – also die Unterlagen, auf deren Grundlage Entscheidungen über Krankengeld, Versicherungsverhältnis und ihre Rechte getroffen wurden.

Doch die Siemens Betriebskrankenkasse – verweigerte die Herausgabe. Wochenlang. Trotz mehrfacher Anfragen, trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens der Versicherten.

Gerichtlicher Wink mit dem Zaunpflahl

Erst ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz brachte die Sache vor Gericht.
Und das Gericht sprach Klartext:

„Es steht zu erwarten, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin zeitnah im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs Akteneinsicht gewähren wird.“

Ein Satz, der sich scheinbar wie ein höflicher Hinweis liest – in Wahrheit aber der Siemens-Betriebskrankenkasse den nächsten deutlichen Tadel eines Gerichts vor den Latz knallt. Denn das Gericht sagt – die Akteneinsicht ist längst überfällig.

Siemens-Betriebskrankenkasse im Bunker

Nun könnte man meinen, einer Deutschen Krankenkasse, also einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, wäre der Hinweis eines Deutschen Gerichts nicht ganz unwichtig. Aber bis heute, die Leser unseres Blogs können es sich bereits denken, geschah: Nichts. Keine Akteneinsicht. Keine Reaktion. Keine Transparenz.

Warum sträubt sich eine Krankenkasse derart gegen die Offenlegung von Unterlagen? Die Antwort liegt auf der Hand: In einem Verfahren, dass von Fehlern und Unwahrheiten der Siemens-Betriebskrankenkasse nur so strotzt, könnte diese Offenlegung nicht ganz angenehme Folgen für die Krankenkasse haben. Was also steht in diesen Akten, das so brisant ist, dass man lieber den Beschluss eines Sozialgerichts ignoriert, als die Wahrheit offenzulegen? Was hat die Krankenkasse zu verbergen?

Die Antwort darauf bleibt die SBK – bis heute – ebenso schuldig wie die Erfüllung des gesetzlichen Rechts der Versicherten auf Akteneinsicht. Aber auch das dürfte mittlerweile kaum noch jemanden wundern.

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