Die SBK schafft es, eine schwangere Arbeitnehmerin monatelang durch ein bürokratisches Labyrinth von Unwahrheiten, schwammigen Unterstellungen und fehlender Anhörung zu jagen. Und als die Betroffene gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, bunkert sich die SBK gegenüber der Betroffenen ein.
Natürlich hätte die SBK einfach auf die Arbeitnehmerin zugehen können und hätte dann sogar ihre Posaunen-großspurige Werbung von „Vertrauen“ und „Nähe“ erfüllt.
Statt „Nähe und Vertrauen“: Zermürbungstaktik
Doch stattdessen die übliche Behörden-Taktik: zähe und monatlange formaljuristische Bunker-Spiele mit denen die SBK eine schwangere Frau, die dazu noch ein Kleinkind aufzieht, offenbar kleinkriegen möchte.
Die Auszahlung von Krankengeld wird erst verzögert („Wir haben gerade einen Systemfehler…“), dann wird die Versicherte im Unklaren gelassen und erst nach Anrufung des Gerichts, nach vielen Monaten, werden absurde Vorwürfe gegen die Versicherte präsentiert. Die Pflicht auf Anhörung der Versicherten endet bei der SBK offenbar bis zum nächsten Kaffeevollautomaten. Der Versicherungsschutz (und damit auch der Schutz ihres Kindes und ihres ungeborenen Lebens) scheint der SBK schnuppe zu sein und das Recht auf Akteneinsicht könnte bei dieser Behörde einen ebenso hohen Stellenwert besitzen wie die Kaffeereste vom Vortag: Denn monatelang reagiert die SBK auf die Bitte ihrer Versicherten nicht – erst als das Sozialgericht aufmerksam wird, bequemt man sich zu einer Reaktion.
Raketenschnelle Petze
Könnte die SBK vielleicht aber auch richtig schnell sein – und zwar insbesondere in den Fällen, wo es nicht um die Anliegen einer Versicherten geht, sondern um die eigenen Interessen der Betriebskrankenkasse? Kaum war unser Recherche-Blog sbkwatch.de online, wurde die Landesmedienanstalt aufgrund eines Hinweises zu einem Fehler in unserem Impressum aktiv. Wer diesen Hinweis gegeben hat, wissen wir natürlich nicht. Es könnte jede beliebige Person gewesen sein. Man darf sich aber seinen Teil denken – gerade wenn die zeitliche Nähe zu unserer Berichterstattung so bemerkenswert punktgenau ausfällt.
Die SBK hat ein schweres Leben, *Seufz*
Doch auch wenn sich ein solcher Eindruck aufdrängen sollte – die SBK wird es wohl doch nicht gewesen sein (können), denn die Betriebskrankenkasse ist dazu viel zu überlastet: so beklagt sich die SBK derzeit beim Kölner Sozialgericht, dass eine Akteneinsicht mittels Übermittlung der Akte an die betroffene Versicherte aufgrund der personellen Überlastung so schwer möglich sei. Die hochschwangere und erkrankte Frau solle doch einfach selbst zur Geschäftsstelle reisen, um dort ihre Akte einzusehen.