Die SBK präsentiert derzeit eine bemerkenswerte juristische Innovation: Zuerst verweigert man einer Betroffenen die Akteneinsicht. Nachdem diese sich an das Sozialgericht wendet, erklärt die SBK, man warte „natürlich“ erst einmal ab, was denn die Antragstellerin vorzutragen habe. Gleichzeitig erklärt man der Antragstellerin, dass sie (ohne Akteneinsicht) bitte eine ausführliche Stellungnahme vorlegen soll. Und schließlich teilt man mit ernsthaftem Ton mit, man könne erst reagieren, wenn man diese Stellungnahme erhalten habe. Juristisch nennt man das einen Zirkelschluss.
Satirisch könnte man es auch als eine Art SBK-Premium-Kundenservice-Schleife bezeichnen: Niemand soll sagen, die SBK würde auf Ihrem Spieltisch nicht für Bewegung sorgen. Wie die Siemens-Betriebskrankenkasse den „Rechtschutz“ gegen eine Versicherte kreativ erweitert ist bemerkenswert.
„Wir stehen an Deiner Seite“ – vollmundiger Marketing-Sprech, aber wenn es wirklich um Fairness und Transparenz gehen sollte, scheint die SBK auch vor Hütchenspieler-Tricks nicht zurück zu schrecken.
Akteneinsicht bei dieser Betriebskrankenkasse, darauf können Sich Versicherte offenbar verlassen: Einsicht, irgendwann, irgendwo, unter Umständen, vielleicht unvollständig, ohne Herkunftsnachweise und natürlich ohne die Teile, die man als Betroffener am dringensten bräuchte.