Gericht greift durch

In sozialrechtlichen Verfahren spielt die Verwaltungsakte eine entscheidende Rolle: Fundament jeder gerichtlichen Entscheidung, der rote Faden, der nachvollziehbar macht, wie eine Behörde zu ihrem Ergebnis gelangt ist. Umso unglaublicher ist ein Vorgang, der sich jüngst im Kölner Sozialgericht abgespielt hat – und der über den Zustand der Siemens-Betriebskrankenkasse einiges aussagt.

Banale Rechte der Versicherten? Interessiert das die SBK?

Die Ausgangslage ist eigentlich banal: Eine Versicherte begehrt Einsicht in die Verwaltungsakte der Krankenkasse. Ein Recht, das § 25 SGB X glasklar garantiert. Aber statt Transparenz, die schnelle Übermittlung der Akte, einen kurzen Klick auf „Abschicken“ verweigerte die Siemens-Betriebskrankenkassen der Versicherten ihr Recht.

Die SBK ignorierte die Versicherte einfach. Erst nachdem die Versicherte das Gericht anrief, bequemte sich die SBK mit nach Arroganz, Behäbigkeit und dem Leder bequemer Vorstands-Chefsessel riechenden Hängen und Würgen: Statt „Wir stehen Dir bei“spielte die SBK einfach weiter auf Zeit und bot der hochschwangeren und kranken Frau schließlich „gnädig“ an, ihre Akte „in der Geschäftsstelle“ einsehen zu können – verbunden mit dem Hinweis, die Akte sei möglicherweise nicht vollständig.

Lügen, Tricksen, Täuschen

Dabei lag dieselbe Akte längst in elektronischer Form beim Gericht. Vollständig. Lesbar. Offenbar ohne jene Einschränkungen, die gegenüber der Versicherten kommuniziert wurden.

Hier entsteht ein bemerkenswerter Kontrast: Eine Krankenkasse erklärt, Akteneinsicht sei nur eingeschränkt und nur vor Ort möglich – während das Gericht dieselben Unterlagen ohne jede Verzögerung digital zur Verfügung stellen kann.

Das Gericht schenkt der SBK wieder ordentlich ein

Die juristische Bewertung ist eindeutig: Wer eine Akte digital übermitteln kann, könnte sie auch digital bereitstellen. Wer eine vollständige Akte einreicht, kann kaum glaubhaft behaupten, sie sei unvollständig. Und wer gegenüber dem Gericht problemlos liefert, kann gegenüber der Versicherten nicht ernsthaft auf organisatorische Hürden verweisen.

Das Ergebnis dieses erbärmlichen Verhaltens dieser Krankenkasse hat das Gericht endlich zum Durchgreifen veranlasst: Es übernimmt die Aufgabe der Behörde und gewährt selbst Akteneinsicht. Ein Schritt, der im Sozialrecht üblicherweise Anwälten vorbehalten ist und nur selten direkt an nicht vertretene Beteiligte erfolgt.

„Das Gericht hatte von der SBK die Sch… voll“

Gerichte tun so etwas nicht leichtfertig. Aber hier gewann auch das Sozialgericht den klaren Eindruck, dass die Betroffene von ihrer Krankenkasse massiv in ihren Rechten eingeschränkt wird. Die Botschaft des Gerichts an die SBK ist eindeutig: Transparenz ist kein huldvoller Gnadenakt einer Behörde. Sie ist Pflicht.

Für die Betroffene ist der neuerliche Sieg gegen die Siemens-Betriebskrankenkasse, die eher den Eindruck eines Struktuvertriebs macht, ein wichtiger Schritt hin zu einem fairen Verfahren.

„Wir stehen an Deiner Seite“ …ist der neue Kaffevollautomat gemeint?

Für die SBK sollte sich langsam die Frage stellen, wie sie zukünftig eine solche Diskrepanz zwischen dem eigenen Verhalten, ihrem platten Marketing-Emotions-Gelümmel („Wir stehen an Deiner Seite“) und den gerichtlichen Treffern, ihren Versicherten erklären wird.

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