Wer sein Recht vor Gericht einfordert, weil eine Behörde monatelang Akteneinsicht verweigert, nicht anhört, nicht reagiert und keine Klärung sucht – der betreibt „Rechtsmissbrauch“. Das jedenfalls wirft die SBK einer Versicherungsnehmerin vor, die sich dagegen zur Wehr setzt, dass die SBK ihr keine Akteneinsicht gewährt hat.
Grundrecht, ein „Missbrauch“?
Streng genommen dürfte die Siemens-Betriebskrankenkasse ein Fall für den Verfassungsschutz sein. Denn in einem Rechtsstaat gilt: Wer sich gerichtlich wehrt, nutzt sein Grundrecht. Und genau dieses Grundrecht erklärt die SBK nun zum Problem. Wochenlang täuschte die SBK ihre Versicherungsnehmerin über den Bezug von Krankengeld, ließ sie im Ungewissen und damit bewusst in eine existenzielle Notlage laufen. Dagegen ging die Betroffene gerichtlich vor und wurde von der SBK prompt des „Rechtsmissbrauchs“ bezichtigt.
Steinwerfend im Glashaus
Wer aber, wie die Siemens-Betriebskrankenkasse, monatelang ein Grundrecht auf Akteneinsicht verweigert, sollte beim Wort „Missbrauch“ sehr vorsichtig sein. Der Rechtsweg ist kein Gefallen einer Krankenkasse, sondern ein verfassungsrechtlich geschütztes Instrument – geschaffen für genau solche Situationen.
„Wir stehen an Deiner Seite“
Dass die SBK den Gang zum Gericht als Störfaktor betrachtet, sagt einiges über die Verwaltungskultur dieser Krankenkasse aus – viel wichtiger aber: Was ist von der rührseligen Marketing-Schlagwort-Sauce dieser Kasse zu halten: „Wir stehen an Deiner Seite“… und zwar offenbar voller Verachtung – so könnte man den anbiedernden Werbespruch der Behörde ergänzen wollen.
Der Rechtsstaat lebt davon, dass Bürger ihre Rechte durchsetzen können. Nicht davon, dass Behörden ihnen das als „Missbrauch“ auslegen. SBK: Es geht immer noch ein bisschen tiefer.