Kalte Bürokratie

Die Siemens-Betriebskrankenkasse hat im Fall einer schwangeren, alleinerziehenden Frau nicht nur falsch entschieden, sondern sie darüber hinaus möglicherweise mutwillig in eine extistenzielle Notlage gedrängt.

„Technischer Systemfehler“

Die Betroffene wurde monatelang von der SBK nicht darüber informiert, warum man ihr Krankengeld vorenthält. Das ging soweit, dass sie damit vertröstet wirde, es bestehe „ein technischer Systemfehler“; weitere Anfragen blieben unbeantwortet, Nachfragen verliefen ins Leere.

Erst nach Monaten, kurz nachdem die Betroffene das Sozialgericht anrufen musste, erfolgte die Mitteilung, dass Krankengeld nicht gezahlt werden würde. Ohne formelle Entscheidungsgrundlage – lediglich als „Information“.

Mehr Verachtung als Verantwortung

Man kann selbstverständlich über vieles diskutieren: Zuständigkeiten, Statusfragen, formale Voraussetzungen. Was sich jedoch kaum diskutieren lässt, ist Folgendes: Eine Krankenkasse weiß um die existenzielle Bedeutung ihrer Leistungen. Sie weiß, dass Krankengeld für Erkrankte kein Bonus, sondern Existenzsicherung ist. Sie weiß, dass andere Sozialleistungen nachrangig sind und nicht beantragt werden können, solange ein vorrangiger Anspruch im Raum steht.

Und dennoch lässt die Siemens-Betriebskrankenkasse eine erkrankte, schwangere Mitarbeiterin warten – ohne jede Information. Das ist in der Gesamtbetrachtung weder ein Versehen, noch ein technisches Problem – es ist ein Verwaltungshandeln, dass man nicht anders als A-sozial bezeichnen kann. Denn gerade die SBK wirbt mit ihrer sozialen Rolle als Krankenkassen – und garniert das mit dem üblichen Marketing-Geschwafel von „Vertrauen“ und „Wir sind an Deiner Seite“.

Verunsichert mit der SBK

Bei der SBK haben diese Begriffe jedoch keinen Wert, weil sie sich im konkreten Handeln nicht zeigen – gerade in Situationen, in denen Menschen verletzlich sind: Krankheit, Schwangerschaft, finanzielle Unsicherheit.

Wer als Betrioffener einer solchen Lage nicht einmal informiert wird, wer durch Schweigen daran gehindert wird, rechtzeitig andere existenzsichernde Schritte zu unternehmen, erlebt etwas anderes als Fürsorge. Er erlebt die institutionelle Gleichgültigkeit einer Behörde.

Auch die SBK muss begreifen, dass „Rechtsstaat“ für eine Krankenkasse nicht heißt, zu meinen, Recht zu haben, sondern auch Verantwortung zu tragen. Ein Rechtsstaat lebt nicht davon, dass Betroffene sich durch Verfahren kämpfen müssen, um überhaupt Klarheit zu bekommen.

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