Die SBK weiß genau, was sie tut – und tut es trotzdem. Trotz einer einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts Köln vom 29. September 2025, mit der die rückwirkende Stornierung einer Mitgliedschaft ausdrücklich untersagt wurde, weigert sich die SBK, die Versicherungsdaten einer schwangeren Versicherten an deren neue Krankenkasse zu übermitteln.
Das Ergebnis: keine elektronische Gesundheitskarte, kein nachweisbarer Versicherungsschutz, keine Leistungszugänge.
Eine werdende Mutter, die mitten im Mutterschutz steht, wird in der Praxis behandelt wie unversichert – und das, obwohl ein Gericht längst entschieden hat.
Kaltes Kalkül statt Rechtsstaat
Hier geht es nicht um ein Missverständnis oder um einen Formfehler. Die SBK kennt die Rechtslage. Sie kennt den Beschluss. Und sie entscheidet sich bewusst, ihn zu ignorieren.
Was bleibt, ist ein beispielloser Akt bürokratischer Selbstherrlichkeit: Eine Krankenkasse stellt sich über ein Gericht – und gefährdet damit das Leben einer Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes.
Die Frage an alle Versicherten und Arbeitgeber
Will man wirklich einer Krankenkasse angehören, die bereit ist, für interne Machtspiele die Gesundheit ihrer Mitglieder aufs Spiel zu setzen? Will man als Arbeitgeber riskieren, dass Mitarbeiterinnen im Mutterschutz durch Systemversagen mit Ansage ohne Versicherungsschutz dastehen?
Diese Fragen sollten sich alle stellen, die heute noch Mitglied der Siemens-Betriebskrankenkasse sind Denn was hier sichtbar wird, ist kein Einzelfall – es ist ein Systemfehler mit Vorsatz.