Eine Versicherte, im achten Monat schwanger, kämpft seit Monaten um ihr Krankengeld und ihr Recht auf Einsicht in ihre Verwaltungsakte. Statt Unterstützung bekommt sie nun ein Schreiben aus München, unterschrieben von einer Mitarbeiterin aus dem Bereich „Sozialgerichtliche Widersprüche“, das in seiner Kälte kaum zu überbieten ist.
Die SBK teilt der Versicherten mit, sie könne ihre Akten „nach vorheriger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle einsehen“ – alternativ könnten „Ablichtungen gegen Entgelt“ erstellt werden.
Kein Wort zu den gesundheitlichen Umständen. Kein Hinweis auf § 25 SGB X, der eine zumutbare, kostenlose Akteneinsicht ausdrücklich garantiert.
Das ist bürokratisch ignorant und rechtlich fragwürdig. Denn § 25 SGB X verpflichtet jede Behörde, Akteneinsicht auch in anderer geeigneter Form zu gewähren – etwa digital oder per Post. § 24 SGB X und Art. 103 GG sichern das Recht auf rechtliches Gehör. Und § 2 Abs. 2 Mutterschutzgesetz verlangt besondere Rücksichtnahme gegenüber Schwangeren.
All das scheint die SBK in ihrem täglichen Behördenbetrieb böswillig zu ignorieren, denn die Lebensumstände der Versicherungsnehmerin sind der Kasse bekannt. Während andere Krankenkassen längst selbstverständlich elektronische Akten versenden, baut die SBK bürokratische Hürden auf – und verschleppt damit Verfahren, die für die Betroffenen existenziell sind. Es geht hier nicht um Luxus, sondern um die elementare Möglichkeit, sich zu verteidigen.
Der Fall zeigt exemplarisch, was schiefläuft, wenn Verwaltung zur Abwehrorganisation wird. Statt sozialer Fürsorge: Papierkrieg. Statt Unterstützung: Abschottung – Und das gegenüber einer werdenden Mutter, die nichts weiter will als Einsicht in ihre eigene Akte.
Wir werden den Fall weiterverfolgen und beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf eine dienstaufsichtliche Prüfung drängen. Denn Akteneinsicht ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht im Sozialverfahren.
Kommentar der Redaktion:
Man fragt sich, was aus dem angeblichen Selbstverständnis der „Versichertengemeinschaft“ geworden ist, wenn eine Krankenkasse derart mit ihren Mitgliedern umgeht. Die SBK wirbt mit „nah dran und persönlich“.
1 Gedanke zu „Akteneinsicht gegen Geld?“