Schöner Tricksen

Das Sozialgericht Köln hatte eigentlich bereits entschieden – und zwar gegen die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Die Krankenkasse hatte versucht, gegenüber einer Versicherten Krankengeld zurück zu fordern – noch vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens. Ein schlicht skandalöser Vorgang, den das Gericht klar als rechtswidrig beurteilte.

Gerichtsbeschluss umgehen durch die schmutzige Hintertür

Davon ließ man sich bei der Siemens-Betriebskrankenkasse aber offenbar wenig beeindrucken: Rund einen Monat nach diesem eindeutigen Gerichtsbeschluss, ließ die Siemens-Betriebskrankenkasse ihren eigenen Widerspruchsausschuss einfach erneut über dieselbe Angelegenheit antreten – ohne jede Benachrichtigung oder Anhörung der Betroffenen, ohne rechtliches Erfordernis, ohne neue Tatsachen – um eine erneute Entscheidung zur selben (Krankengeld)Sache treffen zu lassen. Damit setzte sich die SBK über die Bindungswirkung eines gerichtlichen Beschlusses hinweg – um durch die Hintertür doch noch ihren Mauscheleien zum Erfolg zu verhelfen.

Dieser Vorgang deutet auf ein strukturelles Problem hin: die Siemens-Betriebskrankenkasse scheint Verfahren unnötig zu verlängern, Entscheidungen mehrfach zu treffen und damit gerichtliche Vorgaben zu relativieren. Ob dies auf organistaorische Schwächen oder auf eine bestimmte Verwaltungspraxic zurückzuführen ist, bleibt offen – für Betroffene jedoch entsteht der Eindruck einer systematischen Hinhaltetaktik.

Die SBK zielt auf Endlosschleife und Lähmung

Die Versicherte und ihr Arbeitgeber finden sich so in einem Verwaltungszirkel ohen klaren Abschluss wieder. Wer glaubt, ein Gerichtsbeschluss reiche aus, um eine Krankenkasse zur Einhaltung rechtskräftiger Entscheidungen zu bewegen, wird hier eines Besseren belehrt.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Grenze rechtsstaatlicher Belastbarkeit geraten kann – durch Verfahrenswiederholungen, ausgedehnte Interpretationen gerichtlicher Entscheidungen und fehlende Beteiligung der Betroffenen und wirft grundsätzliche Fragen auf:

Diese Frage muss sich jeder Versicherungsnehmer stellen:

Wie wirksam ist die gerichtliche Kontrolle, wenn Krankenkassen Entscheidungen erneut aufrollen können? Und wo bleibt die Aufsicht, wenn der Rechtsweg in eine bürokratische Endlosschleife führt?

Dieser Beitrag spiegelt die persönliche Erfahrung und Einschätzung der betroffenen Versicherten sowie des Redaktionsteams von SBKWatch wider. Die dargestellten Vorgänge beruhen auf dokumentierten Verfahren, eigenen Unterlagen und öffentlichen Quellen. Alle Bewertungen stellen Meinungsäußerungen im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz dar.

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