Die SBK legt eine Bonitätsuskunft vor um ein angebliches Schein-Arbeitsverhältnis zu beweisen – und liefert selbst den Gegenbeweis
Wäre die SBK in diesem Verfahren vor dem Sozialgericht Köln doch besser nur bei ihren haltlosen Vorwürfen, Unwahrheiten und Gerüchten geblieben. Aber um noch irgendwie Fett an ihre teils an der Grenze zur Lächerlichkeit wabernden Unterstellungen zu bekommen, legte die SBK eine Wirtschaftsauskunft vor, um angebliche „Unklarheiten“ zu belegen. In Ihrem Schriftsatz dazu, behauptet sie zu der vorgelegten Wirtschaftsauskunft, daraus ginge hervor, der Vorstand des von ihr angegriffenen Unternehmens werde „durch eine andere Organisation vertreten“. Das wäre tatsächlich abstrus – allerdings auch nicht zu Lasten des betroffenen Unternehmens – sondern die verantwortliche Wirtschaftsauskunft müsste sich fragen lassen, warum ein solcher Daten-Schrott in ihren Auskünften auftaucht.
Wenn die Kontaktlinsen mal wieder schlecht sitzen
Tatsächlich zeigt diese Auskunft aber etwas völlig anderes: Eine der im Vorstand des betroffenen Unternehmens tätige Person engagiert sich in einem gemeinnützigen Verein. Das verwechselt die Siemens-Betriebskrankenkasse, und behauptet allen ernstes, in dieser Wirtschaftsauskunft sei angegeben, das der Vorstand des betroffenen Unternehmens eben diese gemeinnützige Organisation sei – und das wäre so abgefahren, es könnte sich damit nur um ein Schein-Unternehmen handeln.
Wenn die Blindheit Karriere macht
Dieser peinliche Fehler der Siemens-Betriebskrankenkasse wanderte dann unbemerkt durch alle Instanzen der SBK, bis in den Widerspruchsausschuss. Dieses Gremium ist eigentlich dazu verpflichtet selbständig zu prüfen. Aber unter den komfortablen Bedingungen der Siemens-Betriebskrankenkasse kam niemand in diesem bestens ausgestatten Abnick-Gremium auf die naheliegende Frage: „Moment, steht das da wirklich?“ Stattdessen wurde der Irrtum fortgeschrieben – und diente weiter als vermeintlicher Beleg für ein Scheinarbeitsverhältnis. Dabei sitzt immerhin auch ein Arbeitgeber-Vertreter in diesem Gremium, dem das richtige Lesen von Wirtschaftsauskünften eigentich keine größeren Probleme bereiten dürfte.
Das Beste kommt zum Schluß
Abgesehen von dieser Fehlinterpretation belegt die Wirtschaftsauskunft aber auch genau das Gegenteil der These der Siemens-Betriebskrankenkasse, bei dem betroffenenen Unternehmen würde es sich angeblich um ein Schein-Unternehmen handeln. Die Wirtschaftsauskunft zeigt ein Unternehmen, das pünktlich zahlt, solide wirtschaftet und eine positive Bonität hat – also all das, was gegen eine „Scheinfirma“ spricht.
Mit anderen Worten: Die SBK hat mit ihren eigenen Schriftsätzen den Beweis geliefert, dass ihre Anschuldigungen nicht tragen.
Wenn eine Krankenkasse eine Wirtschaftsauskunft falsch liest, ihren Irrtum durch alle Gremien trägt und dann noch nicht einmal merkt, dass dieser Beleg genau des Gegenteil dessen beweist, was diese Krankenkasse eigentlich beweisen will – dann ist das kein Verwaltungsfehler mehr sondern ein peinliches Selbstentblößen eines Versicherungsnehmer- und Arbeitgeberfeindlichen Systems.