Ein Unternehmen meldet eine Arbeitnehmerin ordnungsgemäß an. Diese erkrankt über einen längeren Zeitraum, erhält Krankengeld – und plötzlich unterstellt die SBK, es handle sich bei der Beschäftigung um ein Scheinarbeits-Verhältnis.
Ein schwerwiegender Vorwurf, der die Krankengeldzahlung stoppen und die Verantwortung auf den Arbeitgeber abwälzen soll. Fakten? Keine. Erst nachdem Arbeitnehmerin und Arbeitgeber sich zur Wehr setzen und den Rechtsweg beschreiten und Aufsichtsbehörden einschalten, schiebt die SBK abstruse Vorwürfe, Lügen und Unterstellungen scheibchenweise hinterher.
Der sogenannte Arbeitgeberservice teilt in einem Schreiben vom 27. August 2025 an den Arbeitgeber mit, man werde „jetzt noch einmal alle vorliegenden Informationen prüfen“ und den Arbeitgeber „in jedem Fall wieder informieren“. Das Schreiben erreicht den Arbeitgeber jedoch erst am 11. September. Danach: Schweigen. Keine Nachfrage, keine Klärung, kein weiterer Kontakt. Besonders perfide: Weder dem Arbeitgeber noch der Arbeitnehmerin wird bis heute Akteneinsicht gewährt.
Schließlich trifft am 29. September völlig überraschend ein neues Schreiben ein – mit der Mitteilung, dass am nächsten Tag der Widerspruchsausschuss tagen würde – also jenes im Widerspruchsverfahren formal letzte Durchwink-Gremium der Krankenkasse: Die Argumente der Betroffenen werden dabei nicht gewürdigt – weil diese gar nicht angehört wurden.
Der Eindruck drängt sich auf: Solche Schreiben, wie das vom 27. August, haben nur die Absicht, eine Prüfung vorzugaukeln und die Betroffenen hinzuhalten – um Fakten im Sinne der Siemens-Betriebskrankenkasse zu schaffen. Sie sollen den Eindruck erwecken, das Verfahren sei offen – während intern längst über das Ergebnis entschieden wurde.
Ein klassisches Beispiel dafür, wie Krankenkassen mit standardisierten Floskeln ihre tatsächliches Handeln hinter den Kulissen kaschieren. Nicht nur Versicherte müssen erleben, wie unbarmherzig und intransparent Krankenkassen agieren, sobald ein längerer Krankheitsfall eintritt. Auch Arbeitgeber – selbst solche, die korrekt handeln – werden in Verfahren hineingezogen, hingehalten und am Ende übergangen. Ein „Arbeitgeberservice“, der weder aufklärt noch vermittelt, sondern nur verschleiert, verdient seinen Namen nicht.